Bericht des Oberbürgermeisters zur heutigen Stadtratssitzung
- Es gilt das gesprochene Wort -
Der Einstieg zum Bericht des Oberbürgermeisters erfolgt, in für Sie gewohnter Weise, mit dem Stand der Liquidität der Stadt Sangerhausen.
Der Monat August hat eine Inanspruchnahme des Liquiditätskredites von rund 2,1 Mio. € ausgewiesen. Geplant war zum 31. August 2024 eine voraussichtliche Inanspruchnahme von etwa 3,4 Mio. €.
Die Abweichung resultiert unter anderem aus auflaufenden Personalkosteneinsparungen in einer Höhe von etwa 700.000 € sowie Übertragungen und Zahlungsverschiebungen von Ein- und Auszahlungen des Ergebnis- sowie Investitionshaushaltes in die Folgemonate.
Für den Monat September wurde eine voraussichtliche Inanspruchnahme des Liquiditätskredites von 7.122.525,02 € ermittelt.
Zum Ende des Jahres 2024 wird die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites mit einem Betrag in Höhe von 3.278.341,01 € ausgewiesen.
Es ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Momentaufnahme handelt.
Es bestehen weiterhin Risiken, welche noch in den zukünftigen Planungen zu prüfen sind.
In der aktuellen Liquiditätsplanung wurden bereits die Mehrzahlungen an „Freie Träger“ im Bereich der Kindertagesstätten von ca. 500.000 € und die durch den Landkreis Mansfeld-Südharz angekündigten Zinszahlungen im Zusammenhang mit der Kreisumlage 2017 von rund 1,3 Mio. € berücksichtigt.
Der Zinssatz für den Kassenkredit hat sich erneut zum Vormonat verringert. Für den Abrechnungszeitraum bis zum 30. September 2024 wurde eine Verzinsung von 3,952 % zugrunde gelegt.
Im Vormonat betrug diese 3,961 %.
Zur 2. Sitzung des Stadtrates hatte ich Sie darüber informiert, dass nach aktueller Entwicklung in der Grundsteuerreform für die Stadt Sangerhausen ein Minderertrag von ca. 500.000 € droht.
Ursache dafür ist überwiegend die Neubewertung von Geschäftsgrundstücken in der Grundsteuer B. Vor diesem Hintergrund hatte der Städte- und Gemeindebund schon zu Beginn des Jahres den Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt um Unterstützung ersucht. Die Thematik bezog sich auf das Einfordern einer bundeseinheitlichen Lösung der Belastungsverschiebung.
Entgegen der Forderung des Städte- und Gemeindebundes hat Selbiger uns mit Schreiben vom 17. September 2024 unterrichtet, dass der Entwurf eines Grundsteuerhebesatzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vorliegt.
Dieser Gesetzesentwurf sieht für die Städte und Gemeinden die Möglichkeit eines differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B vor, um die bestehende Einnahmelücke zu schließen.
Mit dem Gesetzesentwurf entfernt sich der Gesetzgeber offensichtlich vom Grundsatz, flächendeckend, dauerhaft, einheitliche und verlässliche Vorgaben zu nutzen.
Nach diesem ist, insbesondere auch mit Blick auf das Finanzausgleichssystem in Sachsen-Anhalt, bezüglich der Ermittlung der Steuerkraftzahlen ein Systembruch zu erwarten.
Ich habe selbst die Initiative ergriffen und einige Landtagsabgeordnete um Unterstützung ersucht, diesem Gesetzesentwurf nicht die Zustimmung zu erteilen. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich der Landtag zum Gesetzesentwurf positioniert.
Zudem möchte ich Ihnen einen kurzen Ausblick auf den Stand der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 geben.
Die Verwaltung arbeitet zurzeit intensiv an der Aufstellung des Haushaltsplanes 2025.
Natürlich und darum bitte ich um Ihr Verständnis, führt ein Wechsel in der Person des Hauptverwaltungsbeamten zu einem geänderten Abstimmungsbedarf in Detailfragen.
So wurden aus Rücksicht meines Amtsantrittes zum 1. August 2024 notwendig vorbereitende Entscheidungen noch nicht getroffen und ich muss mich in neuer Verantwortung, gleichwohl mit den Fachbereichen und Fachdiensten, intensiv austauschen.
Die Verwaltung ist insofern bemüht, Ihnen die Eckdaten des Haushaltsplanes innerhalb der Klausurberatung erstmals zur Kenntnis zu geben, eine 1. Lesung und im besten Falle sodann Beschlussfassung, ist daher frühestens im Dezember zur Stadtratssitzung am 12. Dezember 2024 zu erwarten.
Der thematische Hauptteil meines heutigen Berichts ist ausgerichtet auf die aktuellen Themen des Baubereiches und stellen sich wie folgend dar:
Die Baumaßnahmen zur Brücke Großleinungen, für die Neuerrichtung einer Fußgängerbrücke, haben am 1. August 2024 begonnen. Sie sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Das alte Brückenbauwerk wurde bereits abgebrochen. Derzeit werden die Baugruben hergestellt, um die Widerlager und Fundamente einzubauen.
Auch der Abbruch des baufälligen Wohnhauses „An der Leine 1“ ist abgeschlossen, so dass nunmehr Baufreiheit für die restlichen Arbeiten herrscht.
Eine Bauanlaufberatung für den Ersatzneubau der Brücke über die Gonna im Altendorf hatte bereits im Juli dieses Jahres stattgefunden. Die Arbeiten wurden durch die beauftragte Firma am 16. September 2024 aufgenommen und sollen auch noch in diesem Jahr beendet werden. Aufgrund der bestehenden beengten Platzverhältnisse bleiben bei dieser Brücke die bestehenden Widerlagerkonstruktionen bestehen. Die neue Gründung wird mittels Bohrpfählen dahinter errichtet.
Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme stammen aus den Ausgleichsbeträgen der Stadtsanierung.
Der beauftragte Ersatzneubau der Straßenbrücke im Ortsteil Obersdorf, bestehend aus einer Stahlbetonplatte mit zwei Auflagern, wurde bereits planmäßig fertig errichtet.
Die endgültige Freigabe wird in den kommenden 4 bis 6 Wochen erwartet. Erst dann ist die Fertigstellung der Fahrbahnanbindung umgesetzt. Die Erreichbarkeit der Grundstücke in den Dorfwiesen ist bis dahin noch über die ausgeschilderte Umleitung sichergestellt.
Die Ausführungsarbeiten des LOS 1 zum Rohrleitungsbau der Hauptleitungen für die Bewässerungsanlage im Europa-Rosarium sind beendet. Eine Abnahme der Leistung ist am 20. August 2024 erfolgt. Dies konnte bereits der Presse entnommen werden.
Die Arbeiten für das LOS 2 zur Bewässerungsanlage selbst, befinden sich mitten in der Bauphase. Der Einbau der Regner und Ventilkästen ist zur Hälfte erfolgt. Die Bauarbeiten sollen bis Juni 2025 abgeschlossen sein. Die Maßnahme wird zu 90 % mit Fördermitteln des Bundes unterstützt.
Ebenfalls möchte ich Ihnen einen Ausblick auf die von der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) angekündigten Baumaßnahmen geben.
Diese plant, im 2. Quartal 2025 mit dem Ersatzneubau der Brücke über die Gonna, im Bereich L 230, Ortsausgang Sangerhausen in Richtung Gonna zu beginnen.
Die Bauarbeiten sollen planmäßig im Dezember 2025 fertiggestellt sein.
Des Weiteren ist geplant, ebenfalls im kommenden Jahr, die L 232 zwischen Kunstteich Wettelrode und dem Ortsteil Horla zu sanieren.
Eine Deckensanierung ist auch zwischen den Ortsteilen Großleinungen und Morungen, an der L 231 geplant.
Bereits in diesem Jahr wird die L 232 zwischen Horla und Rotha sowie im Bereich der Ortsdurchfahrt Passbruch saniert.
Für alle hier genannten Bauvorhaben, machen sich nach Angabe des Vorhabenträgers Vollsperrungen erforderlich.
Dies wird für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine immense Beeinträchtigung bedeuten.
Besonders der Ersatzneubau der Gonnabrücke, für welchen die LSBB eine Umleitung durch das Leinetal, über Großleinungen nach Bennungen bis Sangerhausen vorsieht, stellt eine enorme Belastung dar.
Die Verwaltung ist hier bemüht, eine kleinräumige Umfahrung der Baustelle anzubieten und ist diesbezüglich mit dem Bauherrn und dem ebenfalls organisatorisch eingebundenen Landkreis im Gespräch.
Ich werde im Interesse unserer Einwohner alles versuchen, dass diese seit langem angemahnten Straßensanierungen für die Betroffenen so wenige Beeinträchtigungen wie möglich hervorrufen.
Nunmehr komme ich zu den in diesem Jahr im Stadtwald laufenden umfangreichen Schadholzsanierungen.
In vielen Waldbeständen des Stadtwaldes war zum Jahreswechsel ein immer noch hoher Totholzanteil zu verzeichnen. Dieser lässt sich auf Altbefall mit diversen Forstschädlingen wie den Borkenkäfer zurückführen. Ein Frischbefall ist ebenfalls erkennbar.
Infolge der extremen Trockenheit der letzten Jahre, sind viele Eichen im Stadtwald stark geschwächt. Dies macht sie deutlich anfälliger für die Schädigung durch Eichenpracht- und Eichenkernkäfer.
Durch die zeitnahe Aufarbeitung im Stadtwald, konnte der Ausbreitung und Vermehrung der Forstschädlinge entgegengewirkt werden.
Besonders um den Luftkurort Wippra und um den Friedwald Sangerhausen, stellte der hohe Anteil an stehendem Totholz eine Gefahr für die Waldbesucher dar.
Es gab diesbezüglich auch vermehrt Anmerkungen der Anwohner und Besucher.
Ein Großteil des Schadholzes befand sich in extrem steilen und schwer zugänglichem Gelände. Durch den Einsatz neuer Forstdienstleister, welche sich auf derartige Gegebenheiten spezialisiert haben, konnte die Entnahme des toten und geschädigten Holzes, auch unter diesen extremen Bedingungen erfolgen.
Eine verzögerte Entnahme des Holzes hätte zu erheblichen Qualitätseinbußen und somit zu deutlich geringeren Holzverkaufserlösen geführt.
Aufgrund der dichten Bewaldung des Stadtwaldes führt die Entnahme der toten und geschädigten Stämme nicht zu Kahlschlägen. Da wir in diesem Jahr eine starke Eichelmast haben, wirkt sich der vermehrte Lichteinfall sogar positiv auf die Verjüngung des Waldes aus.
Berichten möchte ich Ihnen auch über die Entwicklungen zur Kontaktaufnahme mit der Deutschen Post zur Schließung der Filiale in der Bahnhofstraße.
Die Deutsche Post signalisierte mir gegenüber Bemühungen, bis zur vorgesehenen Schließung in 2026, die gewohnten Dienstleistungen gegenüber den Bürgern von Sangerhausen abzusichern und die Versorgung zu gewährleisten. Hierzu wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert, welche ich bereits abgestimmt mit dem Landrat zu Anlass genommen habe, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten, welche der Post unter anderem als räumliche Alternative angeboten werden können.
Hier bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mit Einzelheiten momentan sparsam nach außen treten möchte, da die Rahmenbedingungen und Hintergründe der Schließungsentscheidung noch nicht mit den Anlassgebern erörtert wurden. Ich versichere Ihnen jedoch, Sie in der Thematik im Fortgang weiterhin auf dem Laufenden zu halten.
Abschließend möchte ich Sie und vor allem die Einwohner und Bürger unserer Ortsteile darüber informieren, dass die angekündigten Bürgersprechstunden, gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern für ein erstes Quartal terminiert sind.
Hier stehe ich gemeinsam mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister für alle Belange zur Verfügung und biete das Gespräch an.
Koordiniert sind die Termine für Oberröblingen, Riestedt und Wippra als Einzeltermine. Für die übrigen Ortschaften habe ich aus Koordinationsgründen Zusammenschlüsse favorisiert. Diese beziehen sich auf das Leinetal, Gonnatal und Harzpforte. Die genauen Terminierungen können in den nächsten Tagen den Aushängen vor Ort und der Presse entnommen werden.
Ich bin versucht, die Terminkoordination für die weiteren Termine einer Vielfältigkeit zuzuführen, um mehrere Teilnahmemöglichkeiten zu schaffen. Außerdem stehe ich allen Bürgern, mit vorheriger Terminabsprache, jeweils dienstags in meinen Amtsräumen, Markt 1 zur Verfügung.
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