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Aktuelles der Stadt

Beurkundung von Sterbefällen

Auch dieses Kapitel im menschlichen Leben berührt das Aufgabengebiet des Standesamtes. Wir beurkunden den Tod derjenigen Personen, die im Bezirk des Standesamtes Verwaltungsgemeinschaft Sangerhausen verstorben sind oder tot aufgefunden wurden.

In der Regel erledigt der Bestatter die Verwaltungsarbeiten für die Angehörigen. Er hat die Erfahrung, welche Unterlagen zur Beurkundung benötigt werden.
Dies sind in erster Linie

  • die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen und
  • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen ein Nachweis über den Familienstand (z. B. Heiratsurkunde, Familienbuchabschrift, Sterbeurkunde des anderen Ehegatten, Scheidungsurteil, Todeserklärung).
  • Nach der Beurkundung erhalten Sie drei kostenfreie Sterbeurkunden – Eine für Rentenzwecke, eine für die Bestattung (Pfarramt) und eine für die Krankenkasse. Weitere Urkunden für private Zwecke (Versicherung, Bank, Nachlassgericht oder Notar) sind gebührenpflichtig.

Gebühren

Sterbeurkunde 10,00 €, jede weitere im gleichen Arbeitsgang 5,00 €.