Umzug und Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl am 06.09.2026
Alle wahlberechtigten Personen, die am 26.07.2026 im Wählerverzeichnis der Stadt Sangerhausen eingetragen sind, können in der Stadt Sangerhausen wählen. Wer sich nach dieser Zeit in der Stadt Sangerhausen an- oder ummeldet muss Folgendes beachten.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren bis zum 06.09.2008),
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- im Land Sachsen-Anhalt seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz haben.
In welcher Gemeinde des Landes Sachsen-Anhalt die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, richtet sich nach dem Ort der Hauptwohnung.
Wohnungsänderungen ab dem 27.07.2026
Sie sind innerhalb von Sachsen-Anhalt nach Sangerhausen gezogen?
Das ist zu beachten um als zugezogene Person in Sangerhausen wählen zu können:
Fall 1
Sie melden sich im Zeitraum vom 27.07.2026 bis 16.08.2026 mit Ihrer Hauptwohnung von einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt nach Sangerhausen um:
- Sie können bis 16.08.2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Sangerhausen wählen zu können
oder
- Sie stellen keinen Antrag und bleiben im Wählerverzeichnis Ihrer alten Gemeinde in Sachsen-Anhalt eingetragen und können demnach dort wählen (bei Bedarf können bei der dortigen Gemeinde dann auch Briefwahlunterlagen beantragt werden).
Falle 2
Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb von Sangerhausen zur Nebenwohnung und Ihre bisherige Nebenwohnung in Sangerhausen zur Hauptwohnung erklärt:
In diesem Fall gelten die oben beschriebenen Fristen und Regelungen ebenfalls.
Ihre Hauptwohnung in Sangerhausen hat sich geändert?
Sie sind innerhalb der Stadt Sangerhausen umgezogen:
Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.
Sie waren bisher nicht für eine Wohnung angemeldet?
Wenn Sie bisher nicht angemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 16.08.2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Sangerhausen wählen zu können.
Ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 16.08.2026 zu stellen!
Kontakt:
Stadtverwaltung Sangerhausen
Fachdienst Personenstandsrecht (Einwohnermeldeamt)
Markt 7A
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464/565-209, -309
E-Mail:
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