Fördermöglichkeiten
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Um die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden nachhaltig zu verbessern, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen für die Schaffung und Modernisierung von entsprechenden Wohnheimplätzen als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus.
Das Land Sachsen-Anhalt hat den Förderaufruf 2026 für Projektanmeldungen im Sinne der Richtlinien Junges Wohnen gestartet. Vom 2. Juni 2026 bis zum 14. Juli 2026 können Sie Ihr Projektvorhaben bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter Verwendung des Formblattes mit einer Kurzbeschreibung des Vorhabens (Projektskizze) einreichen.
Informationen finden Sie unter:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
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