Fördermöglichkeiten und Veranstaltungstipps
Digitalisierungs-Sprechtage für Unternehmen
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Die Standortentwicklungsgesellschaft Mansfeld-Südharz mbH lädt am 13.09.2023 zu einem Digitalisierungs-Sprechtag ein.
Dieser Sprechtag bietet Ihnen die Möglichkeit, Experten zu den Herausforderungen der Digitalisierung zu befragen und Unterstützung zu erhalten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Digitalisierungs-Sprechtag - Standortentwicklungsgesellschaft Mansfeld-Südharz mbH (seg-msh.de)
Fördermöglichkeiten
Energie Härtefallhilfe Sachsen-Anhalt 2023
Antragstellung kann voraussichtlich ab 29.03. bis 30.9.2023 erfolgen.
Mit der „Energie-Härtefallhilfe Sachsen-Anhalt 2023“ werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt, deren Existenz durch die Energiekostensteigerungen 2022 gefährdet ist und die aufgrund von besonderen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind.
ANTRAGSBERECHTIGTE
- Unternehmen mit Hauptsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt,
- Selbständige mit erstem Wohnsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt,
- müssen steuerlich in Sachsen-Anhalt geführt werden,
- müssen die KMU-Kriterien erfüllen,
- müssen von den Energiepreissteigerungen mit besonderer wirtschaftlicher Härte betroffen sein (Verdreifachung der Energiekosten im Betrachtungszeitraum).
ART, UMFANG UND HÖHE DER BILLIGKEITSLEISTUNG
- einmalige, nicht rückzahlbare Leistung,
- für Strom in Höhe des Abschlages für November 2022,
- für Erdgas oder Fernwärme in Höhe des Abschlags für November 2022,
- für nicht leitungsgebundene Energieträger in Höhe des Monatsdurchschnitts für Nov. 2022,
- Kumulierung mit anderen Bundes- oder Landesmitteln möglich,
- Mindestbetrag: 2.000 EUR,
- Höchstbetrag: 100.000 EUR.
Förderausschluss, Definition des Härtefalls unter Härtefallhilfe (ib-sachsen-anhalt.de)
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