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Aktuelles

Wichtige Information zu Veröffentlichungen von Alters- und Ehejubiläen in der Mitteldeutschen Zeitung

Die Mitteldeutsche Zeitung hat die Stadt Sangerhausen darüber informiert, dass ab August 2026 Alters- und Ehejubiläen nicht mehr automatisch veröffentlicht werden.

Künftig ist hierfür eine Einverständniserklärung der Jubilarinnen und Jubilare erforderlich. Wer die Veröffentlichung seines Geburtstags oder Ehejubiläums in der Mitteldeutschen Zeitung wünscht, muss das hiermit bereitgestellte Formular ausfüllen und direkt an die Mitteldeutsche Zeitung senden:

Einwilligung zur Veröffentlichung

Die ausgefüllte Einverständniserklärung kann per Post an die im Formular angegebene Anschrift oder per E-Mail an die dort genannte E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Hintergrund:

Die Stadt Sangerhausen übermittelt dem Verlag auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Bundesmeldegesetzes (BMG) Daten zu Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern,

sofern keine Übermittlungssperre im Melderegister eingetragen ist.

Übermittelt werden Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.

Ehejubiläen werden ab dem 50. und bei jedem weiteren Jubiläum übermittelt..

Die Entscheidung über eine Veröffentlichung in der Mitteldeutschen Zeitung setzt ab August 2026 jedoch zusätzlich die vorherige Einwilligung der betroffenen Personen gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung voraus.

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