Landtagswahl 2026: Wichtige Hinweise zur Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Die Stadt Sangerhausen ist gesetzlich verpflichtet, für die anstehende Landtagswahl Wahlbenachrichtigungsbriefe – keine Karten! – zu versenden.
Die Briefe sind mit dem Hinweis - Amtliche Wahlunterlagen - versehen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist online bereits ab 31. Juli 2026 möglich.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab 12. August 2026 möglich ist, da gemäß § 34 Landeswahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt erst nach dem 30. Juli 2026 der Druck der Stimmzettel durch den Landkreis Mansfeld-Südharz in Auftrag gegeben werden kann.
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