Geschwisterkind-Ermäßigung in Kindertageseinrichtungen: Befristete Regelung läuft zum Jahresende aus
Für Familien mit mehreren gleichzeitig betreuten Kindern kann sich ab 1. Januar 2027 eine Änderung bei den Kostenbeiträgen ergeben.
➡️ Was gilt derzeit?
Werden in einer Familie gleichzeitig ein Schulkind im Hort und jüngere Geschwister in einer Kindertageseinrichtung betreut, ist grundsätzlich gemäß Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt nur der Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind zu entrichten. Für die jüngeren Geschwister fällt in diesem Fall kein zusätzlicher Kostenbeitrag an.
➡️ Was könnte sich ab 2027 ändern?
Die befristete Regelung läuft zum Jahresende aus. Sofern sie nicht verlängert oder gesetzlich geändert wird, gilt ab dem 1. Januar 2027 wieder die reguläre Geschwisterkindermäßigung.
Nach dieser regulären Regelung werden bei Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig betreut werden und NOCH NICHT die Schule besuchen, grundsätzlich nur die Kosten für das älteste betreute Kind erhoben.
➡️ Was bedeutet das für Familien?
Für Familien, in denen gleichzeitig ein Schulkind im Hort und jüngere Geschwister in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, kann sich ab dem 1. Januar 2027 eine Änderung bei den zu zahlenden Kostenbeiträgen ergeben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass derzeit noch nicht absehbar ist, ob das Land Sachsen-Anhalt die bisherige Regelung über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängert oder gesetzlich ändert.
Die Stadt Sangerhausen wird die Eltern und Sorgeberechtigten informieren, sobald eine verbindliche gesetzliche Regelung vorliegt.
Für Rückfragen stehen die zuständigen Ansprechpartner der Stadt Sangerhausen zur Verfügung:
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