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Aktuelles

Aufforderung der Stadtverwaltung Sangerhausen über die Aufnahme schulpflichtig werdender Kinder in die Grundschulen für das Schuljahr 2028/2029

Gemäß Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.2018, werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden.

Die Sorgeberechtigten der Stadt Sangerhausen einschließlich der Ortschaften Oberröblingen, Obersdorf, Gonna, Grillenberg, Lengefeld mit Meuserlengefeld, Großleinungen, Morungen, Wettelrode, Horla, Rotha mit Paßbruch, Breitenbach, Wolfsberg, Riestedt und Wippra mit Popperode und Hayda werden aufgefordert, die schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen, anzumelden.

Die Anmeldung hat laut Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 01.07.2016-23-80100/1-1 bis zum 1. März 2027 zu erfolgen.

Zum Termin für die Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen. Außerdem sollen die aktuelle Telefonnummer und die E-Mail-Adresse bereitgehalten werden. Zum Termin sollen die Sorgeberechtigten mit Kind erscheinen und, falls erforderlich, maximal ein Familienbetreuer und/oder eine Person als Übersetzungshilfe.

Zur Vorbereitung des notwendigen Termins in der Grundschule kann das „Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt“ (SPS-LSA) des Ministeriums für Bildung genutzt werden. Über das Portal können die Sorgeberechtigten bereits vorab alle notwendigen Daten angeben. Anschließend bearbeitet und bestätigt die Grundschule die Online-Anmeldung. Nach der Bestätigung kann dann online im Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt ein Termin für das notwendige Aufnahmegespräch in der Schule vereinbart werden.

Der Nutzungszeitraum für die Online-Anmeldung ist vom 01.11.2026 bis 28.02.2027. Die Online-Anmeldung ersetzt nicht den Vor-Ort-Termin in der Grundschule. Die Nutzung des Portals ist für die Sorgeberechtigten freiwillig.

Über folgende Links gelangen Sie zum „Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt“ und erhalten allgemeine Informationen und Hilfestellungen:

https://sps.bms-lsa.de/

https://sps.bms-lsa.de/#/hilfe

Serviceportal Schule

 

Anmeldezeiten in den Grundschulen zu folgenden Terminen:

Grundschule „Südwest“
16.02.2027 08:00 - 15:00 Uhr
17.02.2027 15:00 - 18:00 Uhr
18.02.2027 08:00 - 15:00 Uhr

Grundschule „Am Rosarium“
15.02.2027 08:00 - 12:00 Uhr
16.02.2027 08:00 - 15:00 Uhr
17.02.2027 08:00 - 12:00 Uhr
18.02.2027 08:00 - 15:00 Uhr

Grundschule „Goethe“
15.02.2027 08:00 - 13:00 Uhr
16.02.2027 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
18.02.2027 08:00 - 13:00 Uhr

Grundschule Oberröblingen
10.02.2027 08:00 - 15:00 Uhr

Grundschule Großleinungen
16.02.2027 07:15 - 10:30 Uhr
17.02.2027 07:15 - 10:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr
18.02.2027 07:15 - 10:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr
(auf persönliche Einladung von der Grundschule Großleinungen)

Grundschule Wippra
16.02.2027 07:30 – 11:30 Uhr

Grundschule Hayn
15.02.2027 bis 19.02.2027 08:00 - 11:00 Uhr (auf persönliche Einladung von der Grundschule Hayn)

 

Für die Einschulung 2028/2026 gelten folgende Schulbezirke: Übersicht Schulbezirke

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