FLÄCHE: 53 HEKTAR
EINWOHNER: 2.771 (STAND 31.12.2023)
GESCHÄFTE: CA. 90
Erhaltungsgebiet Sangerhausen
Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne. Mit dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ sollen Stadt- und Ortsteilzentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme soll der Stadtkern gestärkt, aufgewertet und revitalisiert sowie als zentraler Versorgungsbereich und multifunktionaler Standort gesichert werden. Ein wichtiges Augenmerk liegt dabei auf der Weiterentwicklung der historischen Altstadt unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes.
Handlungsfelder
Die Stadt Sangerhausen arbeitet an der Behebung baulicher, struktureller und funktionaler Missstände. Die Erhaltungsziele bzw. Handlungsfelder sind:
- bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von Stadt- und Ortskernen, die Anpassung an den innerstädtischen Strukturwandel, u.a. bei zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder davon betroffen sind, Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge,
- Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie die Modernisierung und Instandsetzung oder den Aus- und Umbau dieser Gebäude oder Ensembles; Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung besonders erhaltenswerter Bausubstanz sowie die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses,
- Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, Grünräume), Erneuerung des baulichen Bestandes,
- Verbesserung der städtischen Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgängerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen zur besseren Vernetzung von Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung sowie Nahversorgung.
Antrag auf gestaltungsrechtliche Genehmigung
Unter diesem Link erhalten Sie ein Formblatt zur Beantragung einer gestaltungsrechtlichen Genehmigung. Diesen füllen Sie bitte vollständig aus und senden diesen an das Sanierungsbüro, Markt 7a, 06526 Sangerhausen. Bitte beachten Sie ausreichend Bildmaterial beizufügen.
Antrag auf Förderung nach der städtischen Förderrichtlinie
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Städtebaufördermittel kommen diese auch zur Unterstützung privater Modernisierungsmaßnahmen zum Einsatz. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen so einzusetzen werden, dass auch unter erschwerten Bedingungen die Verwirklichung der Sanierungsziele gegeben ist. Ob die beabsichtigte Maßnahme förderfähig ist, können Sie in der Förderrichtlinie nachsehen. Auch hierzu können Sie sich gern persönlich zu den ausgewiesenen Sprechzeiten im Sanierungsbüro melden oder sie schreiben uns gern ein Mail an
Antrag auf Gestaltungsrechtliche Genehmigung
Download Richtlinien zur Förderung
Städtebauförderungsrichtlinien
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