Allgemeinverfügungen des Landkreises Mansfeld Südharz - Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (Auszug) - Stallplicht für Geflügel
Aufgrund von Art. 70 Abs. 1 lit. b) und Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 lit. c) und d) und Art. 65 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/429, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 5, § 13 Abs. 1 und 2 sowie § 65 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) i. V. m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG), § 4 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr des Landes Sachsen-Anhalt (ZustVO SOG LSA) und gemäß der §§ 1 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) erlässt der Landkreis Mansfeld-Südharz folgende
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
In der Verbandsgemeinde Goldene Aue im Landkreis Mansfeld-Südharz ist am 18.10.2025 der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden.
- In den nachfolgend bezeichneten Gebieten (Aufstallungsgebiete) dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden (Geflügel), ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden.
 Aufstallungsgebiete (aufgrund von Zugvogelrastplätzen als Risikoareal bzw. Puffergebiet um ein Risikoareal eingestuft) sind:
 (...)
 Ortsteile oder Teilorte der Stadt Sangerhausen: Oberröblingen
- Veranstaltungen: Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist im Landkreis Mansfeld-Südharz verboten (Art. 71 VO (EU) 2016/429)
- Alle Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen im Landkreis Mansfeld-Südharz, die ihrer Pflicht zur Anzeige der Haltung von Geflügel bisher noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Mansfeld-Südharz nachzuholen.
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die Anordnungen dieser Allgemeinverfügung sind gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 37 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) sofort vollziehbar.
Inkrafttreten
Diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung, am 21.10.2025, in Kraft.
Die nachfolgende ausführliche Allgemeinverordnung und aktuelle Infos zum Sachverhalt finden Sie auf der Webseite unseres Landkreises: https://www.mansfeldsuedharz.de/aktuell/aktuelle-bekanntmachungen#c1883
Allgemeinverfügung Aviäre Influenza | Karte zur Allgemeinverfügung Aviäre Influenza
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