Änderungen bei der Beantragung eines Personalausweises
Das Stadtbüro der Stadt Sangerhausen informiert zum Inkrafttreten der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO), welche am 06. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Eine entsprechende Zustimmung des Bundesrates fand am 30. Januar statt.
Daraus ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger folgende Änderungen bei der Beantragung eines Personalausweises:
Die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises wurden angehoben. Demnach beträgt die Gebühr für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren nun 27,60 € und ab Vollendung des 24. Lebensjahres 46,00 €. Hintergrund sind gleichmäßig gestiegene Kosten beim Ausweishersteller sowie den Personalausweisbehörden.
Weiterhin werden zukünftig bei der Beantragung von Personen unter 10 Jahren keine PIN und PUK mehr ausgehändigt, da die Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres möglich ist. Eine Nutzung während der vollständigen Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ist hier faktisch nicht möglich.
Da es sich um eine bundesweit gesetzlich festgelegte Gebühr handelt, hat die Stadt Sangerhausen keinen Einfluss auf die Gebührenanpassung. Anträge, welche bis zum 06. Februar 2026 bei der Stadt Sangerhausen gestellt wurden, werden selbstverständlich mit dem bisherigen Gebührensatz bearbeitet.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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