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Aktuelles

Bericht des Oberbürgermeisters zur heutigen Stadtratssitzung

- Es gilt das gesprochene Wort! -

In meinen heutigen Bericht möchte zunächst einleiten mit dem Ergebnis des Gerichtstermines vom 11.05.2026.

Hier fand vor dem Verwaltungsgericht Halle die Verhandlung im anhängigen Rechtsstreit der Stadt Sangerhausen gegen den Landkreis Mansfeld-Südharz zur Kreisumlage 2017 statt.

Bekanntlich hatte die Stadt Sangerhausen im Jahr 2019 bereits zur Kreisumlage 2017 ein obsiegendes Urteil verzeichnen können.
Eine Nichtzulassungsbeschwerde des Landkreises Mansfeld-Südharz gegen das damalige Urteil wurde vom OVG Sachsen-Anhalt abgelehnt.
Im Anschluss hatte der Gesetzgeber das Kommunalverfassungsgesetz dahingehend geändert, dass eine Heilung möglich ist. Daher hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz unter erheblichen Zeitdruck, wegen drohender Verjährung, noch am 18.12.2020 durch rückwirkende Heilung einer Haushaltssatzung, einen neuen Festsetzungsbescheid in gleicher Höhe, nämlich 10,8 Millionen Euro erlassen. Gegen diesen Festsetzungsbescheid hatte die Stadt Sangerhausen fristwahrend Klage eingereicht.

Im Zuge der Verhandlung selbst wurde festgestellt, dass unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung ein Landkreis jederzeit erneut eine Heilungssatzung veranlassen kann, wenn er erkennt, dass seine bisherige Festsetzung offensichtlich fehlerhaft ist.
Davon hat der Landkreis dem Grunde nach Gebrauch gemacht, da er im Jahr 2024 im Rahmen einer umfänglichen Heilung die Festsetzungsbescheide der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 sowie 2023 korrigiert hatte.

Im Zuge der montäglichen Erörterung der Sach- und Rechtslage hat das Gericht nun den klaren Hinweis gegeben, dass die Abwägung des Landkreises Mansfeld-Südharz erneut fehlerhaft sei.
Hier sei im Übrigen erwähnt, dass auch die Verfahren der Stadt Eisleben sowie der Stadt Hettstedt mit verhandelt wurden.

Da sich zeitnah für die Kammer eine weitere größere Verhandlung an unsere Verfahren angeschlossen hatte, wurde die Verkündung eines Urteils an das Ende des Sitzungstages verwiesen, d. h., es wurde im Anschluss an die Sitzung kein Urteil verkündet.

Dies erfolgte dann fernmündlich am folgenden Tag, dem 12.05.2026 mit dem Tenor, dass

1. der Festsetzungsbescheid vom 18.12.2020 zur Kreisumlage 2017 durch den Änderungsbescheid erledigt sei.
2. Der Änderungsbescheid aus dem Jahr 2017 aufzuheben ist, da er die Klägerin in ihren Rechten verletzt und
3. die Beklagte die Kosten des Verfahrens trägt.

Es bleibt nunmehr die schriftliche Ausfertigung des Urteils abzuwarten, da zurzeit nicht bekannt ist, ob das Rechtsmittel der Berufung eingeräumt wurde. Sobald das Urteil im Volltext vorliegt, werden wir über die weitere Vorgehensweise unterrichten.
Diese wird durch mich im Rahmen einer Videokonferenz mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Dombert erörtert.

Damit komme ich zur Liquidität, deren aktuelle Entwicklung sowie dem Fortgang der Liquiditätsplanung.

Die tatsächliche Inanspruchnahme des Liquiditätskredites belief sich zum Monatsende April auf 5,8 Millionen Euro. Damit liegt das Ergebnis deutlich unter dem ursprünglichen Planansatz von 10 Millionen Euro.

Die verbesserte Liquiditätssituation im April resultiert im Wesentlichen aus unvorhergesehenen Einzahlungen sowie zeitlichen Verschiebungen der Ein- und Auszahlungen.
Zu erwähnen sind hierbei ungeplante Mehreinzahlung in Höhe von 177.949,15 Euro für die Übertragung der Beleuchtungsanlagen an die Stadtwerke Sangerhausen GmbH entsprechend dem Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag, vorzeitige Zahlungen durch das Land in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro für Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer, vorzeitige Zahlung der Zuweisung nach KiFöG durch den Landkreis Mansfeld-Südharz in Höhe von 1,1 Millionen Euro sowie Minderauszahlungen des Investitionshaushaltes von annähernd 370.000 Euro aufgrund des gegenwärtigen Baufortschritts bei einzelnen Maßnahmen.

Für den laufenden Monat Mai wird eine voraussichtliche Inanspruchnahme des Liquiditätskredites von annähernd 7,3 Millionen Euro erwartet.

Für den Ergebnishaushalt wurden im laufenden Monat Einzahlungen in Höhe von 3 Millionen Euro einkalkuliert, wovon bereits etwa
2,25 Millionen Euro auf Gewerbe-, Grundsteuer-, Vergnügungs- sowie Hundesteuer entfallen.
Der Monat Mai berücksichtigt Auszahlungen von 4,3 Millionen Euro, welche primär auf die Personalaufwendungen, die Kreisumlage sowie die Bewirtschaftung und Unterhaltung der städtischen Grundstücke und baulichen Anlagen zurückzuführen sind.

Im Investitionshaushalt wurden Einzahlungen in Höhe von
1,7 Millionen Euro erfasst.
Enthalten ist die Zahlung der Investitionspauschale in Höhe von 300.991 Euro sowie der erste Mittelabruf aus dem Sondervermögen mit 1.347.229 Euro.
Auszahlungen sind mit 1,9 Millionen Euro veranschlagt. Im Monat Mai sind unter anderem die Straßenentwässerungsanteile, Aufwendungen für die Entwicklung der Industriegroßfläche, diverse Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie die Tilgungsleitungen an die Kreditinstitute fällig.

Die aktuelle Prognose weist zum 31.12.2026 eine Inanspruchnahme des Liquiditätskredites von rund 8.98 Millionen Euro aus.

Eine Überschreitung der möglichen Inanspruchnahme zeichnet sich im November ab. Die gegenwärtige Liquiditätsplanung ist allerdings weiterhin unter Vorbehalt zu betrachten, da diese noch nicht die Erhöhung der Kreisumlage beinhaltet. Derzeit sind monatliche Raten in Höhe von 811.161 € berücksichtigt.

Aktuell nehmen wir einen Liquiditätskredit von annähernd
3,8 Millionen Euro, mit einer Verzinsung von 2,318 % in Anspruch.

Nunmehr folgt der gewohnte Rückblick auf die Bauaktivitäten, den ich mit der bereits medial untersetzten Freigabe der Erweiterung der Erweiterung des Parkplatzes „Am Bonnhöfchen“ beginnen möchte.

Nach der rund sechsmonatigen Bauzeit wurde der Parkplatz im Rahmen des symbolischen Banddurchschnitts am 13. Mai 2026 offiziell für den Verkehr freigegeben.
In direkter Anbindung an die bestehende Parkplatzanlage wurden insgesamt 64 zusätzliche Stellplätze geschaffen, wodurch sich die Parksituation vor Ort deutlich verbessert.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen die wesentlichen Eckpunkte zur baulichen Ausführung noch einmal darlegen:
Um ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen, orientiert sich die Gestaltung der Erweiterungsfläche an den bereits im Bestand verwendeten Materialien.
Die Fahrbereiche wurden in Asphaltbauweise hergestellt, während die Nebenflächen mit Betonpflaster sowie teilweise mit wassergebundener Decke ausgeführt wurden.
Ergänzend zur baulichen Maßnahme wurden Bäume und eine Hecke gepflanzt.
Die ursprüngliche Fläche bestand aus einer Rasenfläche mit leichter Böschung.
Im Zuge der Baumaßnahme wurde das Gelände begradigt und durch einen Hocheinbau angehoben.
Zur Sicherung dieses Bereiches wurde in Richtung Ernst-Thälmann-Straße eine Stützmauer errichtet.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach dem aktuellen Abrechnungsstand auf rund 500.000 €, wobei die Endrechnung noch aussteht.

In der Stadtratssitzung am 5. März 2026 haben Sie als Ratsmitglieder beschlossen, diese Infrastrukturmaßnahme als Investition aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren. Die Maßnahmebestätigung liegt entsprechend bereits vor und wird zur Abrechnung gebracht.

Der Bewirtschaftungsstand verbleibt wie der erste Nutzungsbereich bestehen, so dass für die Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch Gäste, das Parken ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühren möglich ist.

Die Erweiterung des Parkplatzes schafft mehr Kapazitäten und verbessert die Erreichbarkeit der Innenstadt.

Umrahmen kann ich dieses Angebot mit erfolgreich weiter aufgeweiteten Bemühungen zur Schaffung von Kurzzeitparkplätzen.

Die im Sanierungsausschuss eingebrachten Vorschläge zur Errichtung zusätzlicher Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt wurden durch die Stadt Sangerhausen geprüft. Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen kann umgesetzt werden.

In der Bahnhofstraße wurden die Parkuhren vor der Post sowie im Bereich des Elektronikfachgeschäftes entfernt und dort insgesamt 4 neue Kurzzeitparkplätze eingerichtet. Darüber hinaus ist vorgesehen, in der Göpenstraße die bereits vorhandenen Kurzzeitparkplätze vor dem Fahrradgeschäft um zwei weitere Stellflächen zu erweitern, so dass dann insgesamt vier zur Verfügung stehen.

Für die Kylische Straße ergibt sich eine Anpassung der bereits im vergangenen Jahr angeordneten Kurzzeitparkplätze an der „Scharfen Ecke“. Diese werden künftig auf der linken Straßenseite stadteinwärts angeordnet. Hintergrund hierfür ist zum einen die Möglichkeit, einen weiteren Kurzzeitparkplatz, mit dann insgesamt 5 Plätzen zu schaffen, zum anderen wird der rechte Gehweg durch die vorhandenen Läden von den Fußgängern mehr genutzt.
Auch durch die hier vor den Läden vorhandenen Auslagen kommt es oftmals zu beengten Verhältnissen, was auch die Verlagerung der Stellplätze auf die andere Straßenseite bedingt.

Leider nicht umgesetzt werden können die folgenden Vorschläge:

Vor dem Lottoladen in der Kylischen Straße ist die vorhandene Breite nicht ausreichend. Eine Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in diesem Bereich würde insbesondere den Stadtbusverkehr behindern.

In der Bahnhofstraße vor der Bäckerei Feist ist die benötigte Breite ebenfalls nicht gegeben. Hier ist der notwendige Anlieferverkehr der vorhandenen Läden und vor allem der Bäckerei zu berücksichtigen.

Auch vor der Bäckerei Hollmann in der Riestedter Straße lässt die geringe Gehwegbreite keine Einrichtung zusätzlicher Kurzzeitparkplätze zu, da die Bäckerei auch Stühle und Tische zum Aufenthalt der Kunden im Gehwegbereich platziert.

Die letzten Baunachrichten gibt es heute aus Wippra zu berichten. Hier freuen sich die Kleinsten seit Montag, dass die Stadt Sangerhausen den Spielplatz zwischen Promenade und Badergasse am Ufer der Wipper umfassend erneuert und modernisiert hat.

Aufgrund zunehmender Mängel, wurden die in die Jahre gekommenen Spielgeräte vollständig zurück gebaut.
Ziel der Erneuerung war es, die Sicherheit zu erhöhen und zugleich ein attraktives Spielangebot für Kinder verschiedenen Alters zu schaffen.

Der neu gestaltete Spielplatz bietet nun vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten.
Herzstück der Anlage ist ein Spielturm mit Rutsche, Kletternetz und weiteren Klettermöglichkeiten.
Darüber hinaus wurden ein Sitzkarussell, eine Federwippe, eine Doppelschaukel und ein Klangspiel aufgestellt.

Die Gesamtinvestition für die neue Anlage beläuft sich auf rund
65.200 Euro.
Einschließlich der durch den städtischen Bauhof erbrachten Leistungen, insbesondere dem Abriss der alten Spielgeräte, ergibt sich ein Gesamtvolumen von rund 70.000 €.

Mein Ausblick für das letzte Quartal richtet sich an Sie mit dem Ergebnis der Ausschreibung für unsere diesjährige Klausurtagung vom 09.10. bis 10.10..
Nach Ausschreibung, an welcher sich 4 mögliche Hotel- und Tagungseinrichtungen beteiligt haben, erhielt den Zuschlag das
K6 Seminarhotel in Halberstadt.
Die Verwaltung wird in den nächsten 14 Tagen an die Fraktionsvorsitzenden mit der Bitte der Grob-Vorab-Abfrage zur Teilnahme herantreten, um gegenüber dem Ausstatter die Maximalzimmerbelegung von derzeit 75 Zimmern anpassen zu können.

Mein Ausblick auf die Besuche in den Ortschaften und die anstehenden Bürgersprechstunden runden meinen heutigen Bericht wie gewohnt ab:

Sie finden mich
am 22.06.26 in Grillenberg für den Bereich Gonnatal und
am 25.06.26 in Breitenbach für den Bereich Harzpforte

 

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