Sondervermögen „Infrastruktur“ – Kommunalarm –
Das im Oktober 2025, mit rückwirkender Gültigkeit zum 01. Januar 2025 veröffentlichte Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen – kurz LuKIFG, wurde zum 1. Januar um das Infrastruktur-Sondervermögensgesetz (Infra-SVG) des Landes Sachsen-Anhalt ergänzt. Es ermöglicht den Ländern und Kommunen unbürokratisch zusätzliche und dringend notwendige Investitionen von insgesamt 2,61 Milliarden Euro, von denen die Stadt Sangerhausen rund 12,6 Mio. Euro erhält. Der Einsatz kann in den Förderbereichen Bevölkerungsschutz, Forschung und Entwicklung und Digitalisierung sowie Infrastrukturen der Bereiche Verkehr, Krankenhaus, Rehabilitation und Pflege, Energie und Wärme, Bildung, Betreuung und Wissenschaft zur Behebung von Defiziten eingesetzt werden und verbessert damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.
Zur Antragstellung galt es im Verlauf dieses Monats, mittels einzelner Maßnahmeanzeigen bis zum 31. Januar, formell die Mittelsicherung für das Antragsjahr 2026 vorzunehmen. Im online Anzeige-Verfahren bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurde in Zuarbeit durch die Fachbereiche, zentral durch das Referat Wirtschaftsförderung, ein Gesamtbudget in Höhe von rd. 24,7 Mio. EUR eingereicht. Dies entspricht den kommunizierten Mitteln der Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2026 und Erörterung zusätzlich vorgesehener Vorhaben für die Jahre 2025 bis 2029, welche bisher nicht oder nur teilweise umgesetzt werden konnten, um mögliche Antragsablehnungen zu kompensieren.
Maßnahmen der Stadt Sangerhausen:
Beschaffung Gerätewagen - Logistik 2 für die Ortsfeuerwehr Sangerhausen

Die Beschaffung des neuen GW-L2 erfolgte im Rahmen der zentralen Beschaffung durch das Land Sachsen-Anhalt. Das allradgetriebene Logistikfahrzeug dient insbesondere dem Transport von Zusatzausrüstung, die nicht auf den regulären Löschfahrzeugen mitgeführt werden kann. Das Fahrzeug bietet Platz für eine Staffel mit sechs Einsatzkräften und verfügt über eine für seine Aufgabe angepasste feuerwehrtechnische Grundbeladung.
Mit der Auslieferung steht der Stadt Sangerhausen außerdem ein Modul „Ölwehr Land“ mit insgesamt neun Rollcontainern zur Verfügung. Darauf befinden sich unter anderem verschiedene Ölbindemittel und Absperrmaterialien. Im Frühjahr 2027 soll die Ausstattung des GW-L2 um ein weiteres Modul zur Vegetationsbrandbekämpfung ergänzt werden. Auch dieses wird aus neun Rollcontainern mit spezieller Ausrüstung für die Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden bestehen. Darüber hinaus kann der Gerätewagen künftig für den Transport des neuen mobilen Hochwasserschutzsystems sowie von Sandsäcken eingesetzt werden. Damit steht der Feuerwehr ein vielseitig einsetzbares Fahrzeug zur Verfügung, das flexibel für unterschiedliche Einsatzlagen genutzt werden kann.
Die Gesamtkosten für Fahrzeug und Beladung belaufen sich auf 333.300,73 Euro, hinzu kommen 8.366,54 Euro für die Funktechnik. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Beschaffung mit 115.000 Euro. Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 5. März 2026 beschlossen, den Eigenanteil dieser Investition aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren

Beschaffung Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser für die Ortsfeuerwehr Horla/ Rotha

Das moderne Allradfahrzeug ersetzt das bisherige TSF-W aus dem Jahr 1996. Die Beschaffung erfolgte zentral durch das Land Sachsen-Anhalt.
Das Fahrzeug stärkt die Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr erheblich.
Zu den besonderen Ausstattungsmerkmalen gehören unter anderem:
ein 750-Liter-Löschwassertank, die Möglichkeit der Wasserabgabe während der Fahrt („Pump and Roll“), eine Wärmebildkamera, ein integrierter Stromerzeuger mit der Fähigkeit zur Gebäudeeinspeisung sowie Allradantrieb für Einsätze in schwierigem Gelände.
Dank dieser modernen Technik sind die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Horla/Rotha künftig noch leistungsfähiger und effizienter aufgestellt. Die Gesamtkosten für die Beschaffung belaufen sich auf 267.634,49 Euro. Davon entfallen 255.231,89 Euro auf das Fahrzeug und 12.402,60 Euro auf die Funktechnik. Aus dem Sondervermögen "Infrastruktur" trugen Mittel in Höhe von 105.231,89 Euro zur Gesamtfinanzierung bei.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Beschaffung mit einer Förderung in Höhe von 150.000 Euro.

Kommunaltraktor mit Frontladegerät

Die Stadt Sangerhausen hat ihren Fuhrpark um einen neuen Kommunaltraktor des Typs John Deere 3039R erweitert. Die Anschaffung dient der Modernisierung der Bauhoftechnik und verbessert die Einsatzmöglichkeiten bei der Pflege und Unterhaltung der städtischen Infrastruktur. Der vielseitig einsetzbare Kompakttraktor wird künftig unter anderem für Grünpflegearbeiten sowie für den Winterdienst genutzt. Ergänzt wird das Fahrzeug durch ein Räumschild, wodurch es auch für den Schneeräum- und Streueinsatz optimal ausgerüstet ist. Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 73.000 Euro. Mit der Neuanschaffung investiert die Stadt in eine leistungsfähige und zukunftsfähige Ausstattung des Bauhofes, um die anfallenden Aufgaben effizient und zuverlässig erfüllen zu können. Die Finanzierung des Projekts erfolgte aus dem Sondervermögen Infrastruktur, "Kommunalarm".

Herstellung Fahrradstraße in Sangerhausen

Die Stadt Sangerhausen hat den Ausbau der Fahrradstraße erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurden zwei Verbindungswege – der „Untere Christberg“ und ein Teil der „Hasentorstraße“ – als Fahrradstraße ausgebaut und für den Radverkehr deutlich aufgewertet. Insgesamt entstanden rund 4.300 m² Asphaltoberfläche. Die Fahrradstraße weist eine durchgehende Straßenbreite von 5 Metern auf. Die angrenzenden Seitenbereiche verfügen über eine Restbreite von bis zu 0,5 Metern und wurden als Bankette hergestellt. Der Baubeginn erfolgte am 29. Oktober 2025. Die Asphaltarbeiten wurden bereits in der 48. Kalenderwoche 2025 abgeschlossen. Die noch ausstehenden Ausgleichsmaßnahmen und einige Markierungs- und Beschilderungsaufgaben werden witterungsbedingt im Laufe dieses Jahres umgesetzt. Die Baukosten beliefen sich auf 573.359,48 €, hinzu kamen Planungskosten in Höhe von ca. 20.400 €. Die Ausführung der Bauarbeiten übernahm die Kutter HTS GmbH aus Helbra. Die Planung und Bauüberwachung lagen in der Verantwortung der Tiefbauverwaltung der Stadt Sangerhausen. Die Finanzierung des Projekts erfolgte zu 90 Prozent über Fördermitteln durch die Europäische Union und des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des EFRE/JTF Programms zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum sowie zu 10 Prozent über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur, "Kommunalarm".

Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Obersdorf


Leuchtenlageplan
Im Zuge der Ortsnetzerschließung durch den Wasserverband in der Ortschaft Obersdorf wurde auch die Straßenbeleuchtung im Bereich des Hüttenplatzes umfassend modernisiert. Die Maßnahme erfolgte in der Straße „Hüttenplatz“, in denen die Stadtwerke Sangerhausen GmbH die bisherige Freileitungsanlage in den Straßenkörper verlegt haben.
Die Planung und bauliche Umsetzung der neuen Straßenbeleuchtungsanlage erfolgten durch die Stadtwerke Sangerhausen GmbH nach den aktuellen technischen Standards. Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung werden von der Stadt Sangerhausen getragen.
Im Rahmen der Maßnahme wurden insgesamt 10 moderne LED-Leuchten installiert. Die Leuchten wurden an neuen Beleuchtungsmasten in einer Höhe von jeweils 6 Metern montiert, um eine gleichmäßige und optimale Ausleuchtung des gesamten Bereiches am Hüttenplatz sicherzustellen. Die energieeffiziente LED-Technik trägt dabei nicht nur zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei, sondern reduziert auch langfristig den Energieverbrauch und die Betriebskosten.
Die Abrechnung der auf die Straßenbeleuchtung entfallenden Kosten erfolgt durch das ausführende Unternehmen, die Stadtwerke Sangerhausen GmbH. Möglich wurde die Finanzierung der 10 neuen Beleuchtungsmasten durch Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“. Das Fördervolumen für die Maßnahme beträgt insgesamt 81.369,69 Euro.

Aufwendungen für Straßenentwässerungsanteile

Im Zuge der Erneuerung des Abwassernetzes in der Ortschaft Breitenbach wurden auch neue Regenwasserkanäle hergestellt. Als Trägerin der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen ist die Stadt Sangerhausen für die ordnungsgemäße und schadlose Ableitung des auf öffentlichen Verkehrsflächen anfallenden Niederschlagswassers verantwortlich.
Da die Straßenentwässerung in Breitenbach über die Entwässerungsanlagen des Wasserverbandes „Südharz“ erfolgt, nutzt die Stadt Sangerhausen vorhandene Infrastruktur anstelle der Errichtung eigener Anlagen. Gemäß § 23 Abs. 5 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) hat sich der Straßenbaulastträger in solchen Fällen an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der genutzten Entwässerungsanlagen zu beteiligen.
Die Abrechnung der auf die Straßenentwässerung entfallenden Kosten erfolgt durch den Wasserverband „Südharz“ nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahmen auf Grundlage der tatsächlich hergestellten Regenwasserkanäle. Durch Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ konnte die Stadt Sangerhausen bislang die Beteiligung an der Herstellung von Regenwasserkanälen mit einer Gesamtlänge von 717 Metern finanzieren. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 179.200 Euro.
Weitere Teilmaßnahmen im Bereich der Straßenentwässerung sind bereits vorgesehen. Hierzu zählen unter anderem die Straße der Volkssolidarität in Sangerhausen, das Ortsnetz Gonna sowie der 1. Bauabschnitt in Obersdorf.


Erweiterung Parkplatz Bonnhöfchen
Die Stadt Sangerhausen hat die Erweiterung des Parkplatzes „Am Bonnhöfchen“ abgeschlossen. In direkter Anbindung an die bestehende Parkplatzanlage wurden insgesamt 64 zusätzliche Stellplätze geschaffen, wodurch sich die Parksituation vor Ort deutlich verbessert. Um ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen, orientiert sich die Gestaltung der Erweiterungsfläche an den bereits im Bestand verwendeten Materialien. Die Fahrbereiche wurden in Asphaltbauweise hergestellt, während die Nebenflächen mit Betonpflaster sowie teilweise mit wassergebundener Decke ausgeführt wurden.
Ergänzend zur baulichen Maßnahme wurden Bäume und eine Hecke gepflanzt. Die ursprüngliche Fläche bestand aus einer Rasenfläche mit leichter Böschung. Im Zuge der Baumaßnahme wurde das Gelände begradigt und durch einen Hocheinbau angehoben. Zur Sicherung dieses Bereiches wurde in Richtung Ernst-Thälmann-Straße eine Stützmauer errichtet. Die Bauzeit erstreckte sich vom 5. November 2025 bis zum 30. April 2026. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach dem aktuellen Abrechnungsstand auf rund 500.000 €, wobei die Endrechnung noch aussteht. Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 5. März 2026 beschlossen, diese Infrastrukturmaßnahme als Investition aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren. Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgte durch die Umweltschutz- und Tiefbaugesellschaft mbH in Sangerhausen. Die Planung lag in der Verantwortung des Fachdienstes Tiefbauverwaltung der Stadt Sangerhausen.
Hinsichtlich der Bewirtschaftung bleibt der Parkplatz nach derzeitigem Stand unverändert: Wie bereits beim bestehenden Parkplatz ist das Parken auf der Erweiterungsfläche ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühren möglich.

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