Sondervermögen „Infrastruktur“ – Kommunalarm –
Das im Oktober 2025, mit rückwirkender Gültigkeit zum 01. Januar 2025 veröffentlichte Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen – kurz LuKIFG, wurde zum 1. Januar um das Infrastruktur-Sondervermögensgesetz (Infra-SVG) des Landes Sachsen-Anhalt ergänzt. Es ermöglicht den Ländern und Kommunen unbürokratisch zusätzliche und dringend notwendige Investitionen von insgesamt 2,61 Milliarden Euro, von denen die Stadt Sangerhausen rund 12,6 Mio. Euro erhält. Der Einsatz kann in den Förderbereichen Bevölkerungsschutz, Forschung und Entwicklung und Digitalisierung sowie Infrastrukturen der Bereiche Verkehr, Krankenhaus, Rehabilitation und Pflege, Energie und Wärme, Bildung, Betreuung und Wissenschaft zur Behebung von Defiziten eingesetzt werden und verbessert damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.
Zur Antragstellung galt es im Verlauf dieses Monats, mittels einzelner Maßnahmeanzeigen bis zum 31. Januar, formell die Mittelsicherung für das Antragsjahr 2026 vorzunehmen. Im online Anzeige-Verfahren bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurde in Zuarbeit durch die Fachbereiche, zentral durch das Referat Wirtschaftsförderung, ein Gesamtbudget in Höhe von rd. 24,7 Mio. EUR eingereicht. Dies entspricht den kommunizierten Mitteln der Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2026 und Erörterung zusätzlich vorgesehener Vorhaben für die Jahre 2025 bis 2029, welche bisher nicht oder nur teilweise umgesetzt werden konnten, um mögliche Antragsablehnungen zu kompensieren.
Maßnahmen der Stadt Sangerhausen:
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Obersdorf


Leuchtenlageplan
Im Zuge der Ortsnetzerschließung durch den Wasserverband in der Ortschaft Obersdorf wurde auch die Straßenbeleuchtung im Bereich des Hüttenplatzes umfassend modernisiert. Die Maßnahme erfolgte in der Straße „Hüttenplatz“, in denen die Stadtwerke Sangerhausen GmbH die bisherige Freileitungsanlage in den Straßenkörper verlegt haben.
Die Planung und bauliche Umsetzung der neuen Straßenbeleuchtungsanlage erfolgten durch die Stadtwerke Sangerhausen GmbH nach den aktuellen technischen Standards. Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung werden von der Stadt Sangerhausen getragen.
Im Rahmen der Maßnahme wurden insgesamt 10 moderne LED-Leuchten installiert. Die Leuchten wurden an neuen Beleuchtungsmasten in einer Höhe von jeweils 6 Metern montiert, um eine gleichmäßige und optimale Ausleuchtung des gesamten Bereiches am Hüttenplatz sicherzustellen. Die energieeffiziente LED-Technik trägt dabei nicht nur zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei, sondern reduziert auch langfristig den Energieverbrauch und die Betriebskosten.
Die Abrechnung der auf die Straßenbeleuchtung entfallenden Kosten erfolgt durch das ausführende Unternehmen, die Stadtwerke Sangerhausen GmbH. Möglich wurde die Finanzierung der 10 neuen Beleuchtungsmasten durch Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“. Das Fördervolumen für die Maßnahme beträgt insgesamt 81.369,69 Euro.

Aufwendungen für Straßenentwässerungsanteile

Im Zuge der Erneuerung des Abwassernetzes in der Ortschaft Breitenbach wurden auch neue Regenwasserkanäle hergestellt. Als Trägerin der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen ist die Stadt Sangerhausen für die ordnungsgemäße und schadlose Ableitung des auf öffentlichen Verkehrsflächen anfallenden Niederschlagswassers verantwortlich.
Da die Straßenentwässerung in Breitenbach über die Entwässerungsanlagen des Wasserverbandes „Südharz“ erfolgt, nutzt die Stadt Sangerhausen vorhandene Infrastruktur anstelle der Errichtung eigener Anlagen. Gemäß § 23 Abs. 5 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) hat sich der Straßenbaulastträger in solchen Fällen an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der genutzten Entwässerungsanlagen zu beteiligen.
Die Abrechnung der auf die Straßenentwässerung entfallenden Kosten erfolgt durch den Wasserverband „Südharz“ nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahmen auf Grundlage der tatsächlich hergestellten Regenwasserkanäle. Durch Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ konnte die Stadt Sangerhausen bislang die Beteiligung an der Herstellung von Regenwasserkanälen mit einer Gesamtlänge von 717 Metern finanzieren. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 179.200 Euro.
Weitere Teilmaßnahmen im Bereich der Straßenentwässerung sind bereits vorgesehen. Hierzu zählen unter anderem die Straße der Volkssolidarität in Sangerhausen, das Ortsnetz Gonna sowie der 1. Bauabschnitt in Obersdorf.


Erweiterung Parkplatz Bonnhöfchen
Die Stadt Sangerhausen hat die Erweiterung des Parkplatzes „Am Bonnhöfchen“ abgeschlossen. In direkter Anbindung an die bestehende Parkplatzanlage wurden insgesamt 64 zusätzliche Stellplätze geschaffen, wodurch sich die Parksituation vor Ort deutlich verbessert. Um ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen, orientiert sich die Gestaltung der Erweiterungsfläche an den bereits im Bestand verwendeten Materialien. Die Fahrbereiche wurden in Asphaltbauweise hergestellt, während die Nebenflächen mit Betonpflaster sowie teilweise mit wassergebundener Decke ausgeführt wurden.
Ergänzend zur baulichen Maßnahme wurden Bäume und eine Hecke gepflanzt. Die ursprüngliche Fläche bestand aus einer Rasenfläche mit leichter Böschung. Im Zuge der Baumaßnahme wurde das Gelände begradigt und durch einen Hocheinbau angehoben. Zur Sicherung dieses Bereiches wurde in Richtung Ernst-Thälmann-Straße eine Stützmauer errichtet. Die Bauzeit erstreckte sich vom 5. November 2025 bis zum 30. April 2026. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach dem aktuellen Abrechnungsstand auf rund 500.000 €, wobei die Endrechnung noch aussteht. Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 5. März 2026 beschlossen, diese Infrastrukturmaßnahme als Investition aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren. Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgte durch die Umweltschutz- und Tiefbaugesellschaft mbH in Sangerhausen. Die Planung lag in der Verantwortung des Fachdienstes Tiefbauverwaltung der Stadt Sangerhausen.
Hinsichtlich der Bewirtschaftung bleibt der Parkplatz nach derzeitigem Stand unverändert: Wie bereits beim bestehenden Parkplatz ist das Parken auf der Erweiterungsfläche ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühren möglich.

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