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Der erste Personalausweis


Mit Vollendung des 16. Lebensjahres besteht Ausweispflicht. Einen Personalausweis können Jugendliche praktisch ohne die Anwesenheit ihrer Eltern innerhalb von 4 Wochen nach ihrem 16. Geburtstag beantragen. Ein Personalausweis kann aber auch mit Zustimmung des/der Sorgeberechtigten hier im Stadtbüro, für Jugendliche unter 16 Jahren oder für noch jüngere Kinder beantragt werden, praktisch auch für Säuglinge. Wobei diese Verfahrensweise nicht zu empfehlen ist, da sich jüngere Kinder (bis 12 Jahre) relativ schnell äußerlich verändern und das Dokument unter Umständen nach kurzer Zeit unbrauchbar wird. Hier verweisen wir auf einen Kinderreisepass, lesen Sie dazu diese Informationen. Bitte lesen Sie die Informationen zum neuen Personalausweis bezüglich der Neuerungen hier: Personaldokumente/Personalausweis

Antragstellung

  • persönliche Vorstellung des Ausweisbewerbers
  • maximal 6 Wochen nach Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Zustimmung der Eltern
  • ein Elternteil muss bei der Antragstellung anwesend sein (ausweispflichtig) wenn jünger als 16 Jahre bei Antragstellung, und die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden, aber sorgeberechtigten Elternteils. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, muss dies durch Nachweise vorgewiesen werden.

erforderliche Angaben

  • Körpergröße
  • Augenfarbe

zur Vorlage sind mitzubringen

  • 1 Lichtbild (35 x 45 mm) neuesten Standes (heller Hintergrund, Gesicht hell ausgeleuchtet) biometrietaugliches Foto
  • Geburtsurkunde, Eheurkunde
  • wenn vorhanden, Kinderausweis/ Kinderreisepass

Zeitraum der Ausfertigung

4 bis 6 Wochen

Gültigkeit

6 Jahre

Abholung

  • persönlich
  • gegebenenfalls Abgabe des Kinderausweises/ Kinderreisepass
  • Dokumente an Kinder/Jugendliche unter 16 erfolgt werden nicht ausgehändigt

Bitte beachten Sie die Änderungen zum neuen Personalausweis ab 1.11.2010. Näheres dazu finden Sie hier.


Gebühren

22,80 €

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