Geburtsurkunde
Eltern werden ist nicht schwer, wenn nur nicht der Papierkram wär !!! Sie erwarten ein Baby und Sie werden es in Sangerhausen auf die Welt bringen? Dann sind nach der Geburt einige Formalitäten zu erledigen. In Sangerhausen geborene Kinder werden beim Standesamt Sangerhausen beurkundet. Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wird, übernimmt die Klinik die Anzeige der Geburt beim Standesamt.
Sind die Eltern unverheiratet
- Geburtsurkunde der Mutter im Original
- Vaterschaftsanerkennung vor Geburt (falls schon gemacht)
- dann auch Geburtsurkunde des Vaters im Original
- Kopie der Ausweise der Eltern
Sind die Eltern miteinander verheiratet
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister im Original
- Kopie der Ausweise der Eltern
Ist die Mutter geschieden?
- die Eheurkunde der letzten Ehe sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
Info: Ist die Mutter noch verheiratet, aber nicht mit dem Vater des Kindes, gilt der Ehemann vorerst als rechtlicher Vater des Kindes.
Zusätzliche Hinweise
Die Eltern geben die erforderlichen Unterlagen mit der Geburtsanzeige bei der Angestellten der Klinik ab. In der Regel erhält die Mutter die Geburtsurkunde noch während des Krankenhausaufenthaltes ansonsten werden diese per Post übersandt. Wenn die Unterlagen nicht vollständig waren, sind die fehlenden Unterlagen umgehend beim Standesamt einzureichen. Bitte sprechen Sie unbedingt vor der Geburt Ihres Kindes mit uns,
- wenn Sie Fragen zur Namensführung Ihres Kindes haben
- wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
Gleiches gilt, wenn die Namensführung des Kindes nicht klar ist. Wenn Sie nur im Besitz ausländischer Urkunden (z. B. Heiratsurkunde oder eigene Geburtsurkunde) sind, so lassen Sie diese bitte vor der Beurkundung der Geburt des Kindes von einem beeidigten Dolmetscher übersetzen. Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, legen Sie bitte Ihren Reisepass vor.
Welche Dokumente erhalten Sie nach der Beurkundung vom Standesamt?
Durch die Beurkundung wird nachgewiesen, wann und wo Ihr Kind geboren wurde und wer die Eltern sind. Gebührenfrei erhalten Sie vier Bescheinigungen für folgende Zwecke:
- Erziehungsgeld
- Kindergeld
- Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)
Weitere Urkunden, z. B. die für Ihr Stammbuch, sind gebührenpflichtig.
Daran sollten Sie unbedingt denken!
Wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, wird Ihr Kind in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Ihre Wohnsitzgemeinde berät Sie gern über die Bestimmungen und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall. Denken Sie daran, Ihre Lohnsteuerkarte bereits vor der Geburt bei Ihrem Arbeitgeber anzufordern, damit Sie Ihr Kind möglichst frühzeitig eintragen lassen können. Anträge auf Erziehungsgeld erhalten Sie im Krankenhaus oder auf Anfrage beim Landratsamt Sangerhausen. Den Antragsformularen liegt eine Verdienstbescheinigung bei, die Ihr Arbeitgeber ausfüllen muss. Informationen zum Thema Kindergeld gibt es bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes. Wichtig ist auch die sofortige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der Ihr Kind versichert sein soll. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, worauf sie achten sollen, am besten vor der Geburt. Die Meldepflicht erfüllt das Standesamt für Sie.
Gebühren
Geburtsurkunde 10,00 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang 5,00 Euro
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